Wir rechnen immer fair ab …

Umsonst ist eine anwaltliche Beratung sicherlich in den seltensten Fällen, kostenlos indes ebenso wenig. Wir können Ihnen in Schwerin oder an anderen Orten in Deutschland leider nicht unentgeltlich zur Seite stehen.

Die Gebühren, die ein Rechtsanwalt für eine Beratung, eine außergerichtliche Vertretung oder eine Prozessvertretung verlangen darf, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Sollte ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen sie eingeleitet worden sein, ist die Beratung durch einen Rechtsanwalt preiswert, im wortwörtlichen Sinne. Da das Straf- und Bußgeldrecht ein außerordentlich komplexer Bereich ist, innerhalb dessen für den Betroffenen zahlreiche Falltüren lauern, entschloss sich der Gesetzgeber dazu, den Anwälten, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten, eine besondere Qualifikation zu verleihen: „Fachanwalt für Strafrecht“. Sie können daher davon ausgehen, dass Sie Ihr Rechtproblem bei uns in kompetente Hände geben und auf unsere professionelle Hilfe vertrauen.

Die anfallenden Kosten einer anwaltlichen Beratung oder die Inanspruchnahme eines Anwalts richten sich nach dem im Rahmen Ihrer Verteidigung zu betreibenden Aufwand – so ist hier ausschlaggebend, ob die Sache vor Gericht gelangt oder eine frühzeitige Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann.
Im Rahmen einer Erstberatung ist davon auszugehen, dass Ihnen kaum mehr Kosten als € 100,00 entstehen.

» Allgemeine Mandatsbedingungen
» Allgemeine Vollmacht
» Arbeitsrechtliche Vollmacht
» Strafprozessvollmacht

Wenn Sie rechtschutzversichert sind …

Grundsätzlich sollten Sie Ihrem Anwalt mitteilen, wenn Sie rechtsschutzversichert sind. Dieser wird dann zunächst eine Kostendeckungszusage der Versicherung einholen und später dann die Rechnung bzw. eine Vorschussnote an die Versicherung schicken. Hierbei handelt es sich um einen üblichen Service der Anwaltschaft. Denn: eigentlich ist der Mandant bzw. die Mandantin zahlungsverpflichtet und muss selbst mit der Versicherung abrechnen. Zahlt die Versicherung nicht, weil die anwaltliche Tätigkeit nicht gedeckt ist, wird die Abrechnung oder das Vorschussverlangen an die Mandanten geschickt. Bitte prüfen Sie zuvor, ob eine Eigenbeteiligung mit der Versicherung besteht. Diese liegen oft, um die Versicherung günstig zu halten zwischen 100,- und 150,- Euro.

Weiterhin sollten Sie bei Rechtsschutzversicherungen bedenken, dass diese nur die gesetzlichen Gebühren abdecken. Darüber hinausgehende Gebühren aus Gebührenvereinbarungen tragen die Rechtsschutzversicherungen nicht.

Achtung !
So sinnvoll der Abschluss einer Rechtschutzversicherung auch ist: die Versicherungsbedingungen sehen überwiegend eine Wartezeit von 3 Monaten vor. Daher besteht kein Versicherungsschutz, wenn bei Vertragsabschluss das Rechtsproblem bereit besteht bzw. angelegt ist!

Dr. Granzin Rechtsanwälte – Lübeck

Sandstraße 17-23
23552 Lübeck

Tel: 0451 – 300 939 85
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